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Planungsbüro NÖ
3134 Reichersdorf,
Sonnenhang 10B
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GPA-SYSTEM GRUPPE
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TEL: 02742 27406 // EMail: office@greenpact.at // OFFICE: Wir machen Haus- bzw. Baustellenbesuche!
Datenschutz
Die
GPA-SYSTEM
Gruppe
nimmt
den
Schutz
ihrer
persönlichen
Daten
sehr
ernst
und
halten
uns
strikt
an
die
Regeln
der
Datenschutzgesetze.
Personenbezogene
Daten
werden
auf
dieser
Webseite
nur
im
technisch
notwendigen
Umfang
erhoben.
In
keinem
Fall
werden
die
erhobenen
Daten
verkauft
an
Dritte.
Die
nachfolgende
Erklärung
gibt
Ihnen
einen
Überblcik
darüber,
wie
wir
diesen
Schutz
gewährleisten
und
welche
Art
von
Daten
zu
welchem
Zweck
erhoben
werden.
Datenverarbeitung
auf
dieser
Interneseiteerhebt und speichert automaisch in ihrem Server Log Files Informationen, die Ihr Browser an uns übermittelt.
Dies
sind:
Browsertyp/
-version
verwendetes
Betriebssystem
Referrer
URL
(die
zuvor
besuchte
Seite)
Hostmane
des
zugreifenden
Rechners (IP Adresse) Uhrzeit der Serveranfrage.
AGB
Allgemeines
Angebot
und
Annahme
von
Aufträgen
erfolgen
nur
aufgrund
nachstehender
Bedingungen,
die
spätestens
mit
dem
Empfang
unseres
Lieferscheines,
der
Auftragsbestätigung
oder
Rechnung
als
anerkannt
gelten.
Die
Einkaufsbedingungen
des
Kunden
verpflichten
uns
nicht,
wenn
in
diesen
Bedingungen
die
Gültigkeit
derselben
als
ausdrückliche
Bedingung
genannt
ist.
Andere
Bedingungen
gelten
nur
dann,
wenn
sie
von
uns
ausdrücklich
schriftlich
bestätigt
sind,
ansonsten
sämtliche
Geschäftsbedingungen
des
Kunden
als
widersprochen
gelten.
Diese
Geschäftsbedingungen
von
GPA|SYSTEMS
Gheatau
Paul-Adrian
gelten
sowohl
für
den
vorliegenden
als
auch
für
alle
zukünftigen
Aufträge.
Angebot
und
Abschluss
aller
Angebote
sind
unverbindlich
und
freibleibend.
Vertragsabschlüsse
kommen
erst
durch
unsere
schriftliche
Auftragsbestätigung
oder
Auslieferung
der
Ware
zustande.
Alle
sonstigen,
auch
später
getroffenen
Vereinbarungen
oder
Nebenabreden
werden
erst
durch
unsere
schriftliche
Bestätigung
wirksam.
Unsere
Mitarbeiter
sind
nicht bevollmächtigt, rechtsverbindliche Erklärungen in unserem Namen abzugeben.
Preise
Zur
Berechnung
gelangen
die
am
Tag
der
Lieferung
gültigen
Preise
zuzüglich
allfälliger
Umsatzsteuer.
Vereinbarte
Preise
gelten
vorbehaltlich
einer
Änderung
der
Gestehungskosten.
Sämtliche
Preise
verstehen
sich
mangels
anderer
schriftlicher
Vereinbarung
ohne
Nebenspesen.
Kosten
für
Verpackung,
Versand,
Zoll
und
sonstige
Leistungen
werden
gesondert
in
Rechnung
gestellt.
Für
Dienstleistungen,
insbesondere
Wartungs-,
Reparatur-
oder
Installationsarbeiten
werden
die
jeweils
gültigen
Regiestundensätze
verrechnet.
Ausführung der Lieferung
Eine
von
uns
zugesagte
Lieferfrist
beginnt
nicht
vor
Klarstellung
aller
technischen
und
sonstigen
Einzelheiten
des
Auftrages.
Zugesagte
Liefertermine
werden
bestmöglich
eingehalten,
gelten
aber
nur
annähernd
und
sind
nicht
verbindlich,
Lieferverzögerungen
berechtigen
den
Kunden
nicht
zur
Geltendmachung
von
Gewährleistungs-,
Irrtumsanfechtungs-
und
Schadenersatzansprüchen.
Teillieferungen
sind
zulässig.
Betriebsstörungen
und
Ereignisse
höherer
Gewalt
und
andere
Ereignisse
außerhalb
unseres
Einflussbereiches,
insbesondere
auch
Lieferverzögerungen
und
dergleichen
seitens
unserer
Vorlieferanten
berechtigen
uns
unter
Ausschluss
von
Gewährleistungs-,
Irrtumsanfechtungs-
und
Schadenersatzansprüchen
zur
Verlängerung
der
Fristen
oder
Aufhebung
der
Lieferverpflichtung.
Dies
gilt
auch
dann,
wenn
die
Ereignisse
zu
einem
Zeitpunkt
eintreten,
in
dem
wir
uns
im
Verzug
befinden.
Mit
der
Absendung,
spätestens
mit
der
Übergabe
der
Ware
an
den
Kunden
oder
dessen
Beauftragten
geht
die
Gefahr
auf
den
Kunden
über.
Unabhängig
von
jeder
Vereinbarung
über
den
Lieferort
und
die
Übernahme
allfälliger
Transportkosten
wird
als
Erfüllungsort
St.
Pölten
vereinbart.
Bei
Export
der
gekauften
Ware
ist
der
Kunde
alleinig
verpflichtet,
für
die
notwendigen
Export-
und
Zollbewilligungen
und
dergleichen
auf
seine
eigenen
Kosten
zu
sorgen.
Wir
erteilen
keine
wie
immer
geartete
Garantie
für
die
Zulässigkeit der Ausfuhr der gekauften Waren.
Gewährleistung und Haftung
Mängelrügen
sind
vom
Kunden
unmittelbar
nach
Empfang
der
Lieferung,
längstens
jedoch
binnen
3
Tagen
bei
sonstigem
Ausschluss
schriftlich
geltend
zu
machen,
berechtigen
aber
nicht
zur
Rückbehaltung
der
Rechnungsbeträge
oder
Teile
derselben.
Der
Kunde
ist
verpflichtet,
die
übernommenen
Waren
unverzüglich
entsprechend
zu
untersuchen
und
die
Mängelfreiheit
zu
überprüfen.
Die
Gewährleistungsfrist
beträgt
zwölf
Monate
und
wird
durch
Verbesserungsversuche
weder
verlängert
noch
unterbrochen
und
gilt
auch
für
Teillieferungen.
Bei
berechtigter
Mängelrüge
wird
nach
unserer
Wahl
für
fehlerhafte
Gegenstände
Ersatz
geliefert
oder
gegen
Rückgabe
Gutschrift
erteilt.
Nur
wenn
wir
eine
Mängelbehebung
zu
Unrecht
trotz
angemessener
Fristsetzung
ausdrücklich
ablehnen,
ist
der
Kunde
berechtigt,
die
Mängelbehebung
durch
eine
andere
Firma
vornehmen
zu
lassen.
Weitere
Gewährleistungsansprüche,
insbesondere
Preisminderung,
Rücktritt
und
Wandlung
bestehen
nicht,
wobei
insbesondere
sämtliche
Schadenersatzansprüche
und
Irrtumsanfechtungsansprüche,
die
aus
einer
allfälligen
mangelhaften
Lieferung
entstehen,
ausdrücklich
ausgeschlossen
sind.
Jedenfalls
sind
allfällige
Gewährleistungs-
und
Schadenersatzansprüche
des
Kunden
mit
dem
einfachen
Nettowarenwert
und
andererseits
mit
einem
maximalen
Betrag
von
€
3.633,--
begrenzt.
Entgegen
§
1298
ABGB
hat
jedenfalls
der
Kunde
ein
allfälliges
Verschulden
unsererseits
nachzuweisen.
Insbesondere
übernehmen
wir
keinerlei
Haftung
für
entgangenen
Gewinn
des
Kunden.
Die
Abtretung
von
Gewährleistungs-
und
Schadenersatzansprüchen
und
dergleichen
ist
unzulässig.
Bei
Weiterverkauf
der
gelieferten
Ware
durch den Kunden entfallen uns gegenüber sämtliche Ansprüche.
Einbau- und sonstige technische Vorschriften
Wir
machen
ausdrücklich
darauf
aufmerksam,
dass
bei
Weiterverwendung
unserer
Produkte
unsere
Einbau-
und
sonstigen
technischen
Vorschriften
und
Hinweise
beachtet
werden
müssen.
So
übernehmen
wir
insbesondere
auch
keinerlei
Haftung
für
Schäden
jeglicher
Art
aufgrund
Überlastung
oder
unsachgemäßer
Behandlung
oder
dergleichen.
Weiters
trifft
uns
keine
wie
immer
geartete
Warn-
und
Aufklärungspflicht
und
entfällt
diesbezüglich
jegliche
Haftung
unsererseits.
Für
sämtliche
behördlichen
Bewilligungen,
insbesondere
bau-
und
gewerbebehördliche
Bewilligungen
hat
der
Kunde
alleine
zu
sorgen.
Wir
übernehmen
keinerlei
Haftung
und
Gewährleistung
für
den
Fall
der
Nichterteilung
derartiger
Bewilligungen.
Haftung
nach
dem
Produkthaftungsgesetz
Der
Kunde
verzichtet
ausdrücklich
auf
die
Geltendmachung
von
Ersatzansprüchen
für
Sachschäden,
die
er
im
Rahmen
seines
Unternehmens
erleidet
(§
9
PHG).
Für
den
Fall,
dass
der
Kunde
die
vertragsgegenständliche
Ware
an
einen
anderen
Unternehmer
weiterveräußert,
verpflichtet
er
sich,
den
obigen
Verzicht
gemäß
§
9
PHG
an
den
anderen
Unternehmer
zu
überbinden.
Für
den
Fall,
dass
eine
solche
Überbindung
ausbleiben
sollte,
verpflichtet
sich
der
Kunde,
uns
schad-
und
klaglos
zu
halten
und
alle
Kosten,
die
uns
im
Zusammenhang
mit
einer
Haftungsinanspruchnahme
entstehen,
zu
ersetzen.
Sollte
der
Kunde
selbst
im
Rahmen
des
PHG
zur
Haftung herangezogen werden, verzichtet er uns gegenüber ausdrücklich auf jeglichen Regress.
Eigentumsvorbehalt
Unsere
Waren
bleiben
bis
zur
Zahlung
unserer
sämtlichen
Forderungen,
gleich
aus
welchem
Rechtsgrund
(auch
aus
vorangegangenen
Geschäften),
unser
Eigentum.
Bei
laufender
Rechnung
gilt
das
vorbehaltene
Eigentum
als
Sicherheit
für
unsere
Saldoforderung.
Die
Geltendmachung
des
Eigentumsvorbehaltes
gilt
nicht
als
Rücktritt
vom
Vertrag
und
hebt
die
Pflichten
des
Kunden,
insbesondere
auf
Zahlung
des
Entgeltes,
nicht
auf.
Während
des
Bestehens
des
Eigentumsvorbehaltes
ist
eine
Veräußerung,
Verpfändung,
Sicherheitsübereignung
oder
sonstige
Verfügung
über
den
gekauften
Gegenstand
an
einen
Dritten
unzulässig.
Von
einer
Pfändung
oder
anderen
Beeinträchtigung
des
Eigentums
durch
Dritte
muss
uns
der
Kunde
unverzüglich
benachrichtigen.
Der
Kunde
ist
verpflichtet,
die
Kosten
und
Maßnahmen
zur
Beseitigung
des
Eingriffes,
insbesondere
die
Kosten
von
Interventionsprozessen,
so
namentlich
Exzindierungsprozessen
und
dergleichen,
zu
tragen.
Der
Kunde
ist
verpflichtet,
während
der
Dauer
des
Eigentumsvorbehaltes
den
Kaufgegenstand
pfleglich
zu
behandeln.
Im
Fall
der
Geltendmachung
des
Eigentumsvorbehaltes
hat
der
Kunde
insbesondere
eine
allfällige
Wertminderung
verschuldensunabhängig
zu
ersetzen.
Veräußert
der
Kunde
trotzdem
den
Liefergegenstand,
so
werden
schon
jetzt
seine
Forderungen
gegen
seine(n)
Abnehmer
aus
dieser
Weiterveräußerung
bis
zur
Höhe
unserer
Forderungen
gegen
ihn
im
Voraus
sicherheitshalber
an
uns
abgetreten.
Kommt
der
Kunde
seinen
Verpflichtungen
nicht
nach
oder
stellt
er
seine
Zahlungen
ein,
so
wird
die
gesamte
Restschuld
fällig,
auch
soweit
Wechsel
mit
späterer
Fälligkeit
laufen.
Wir
sind
für
diesen
Fall
berechtigt,
sofort
die
Herausgabe
des
Kaufgegenstandes
unter
Ausschluss
jeglichen
Zurückbehaltungsrechtes
zu
verlangen.
Nach
Rücknahme
des
Kaufgegenstandes
steht
es
in
unserem
Ermessen,
entweder
den
Kaufgegenstand
zu
veräußern
und
den
erzielten
Erlös
unter
Abzug
der
Verkaufskosten
dem
Kunden
auf
seine
noch
bestehende
Verpflichtung
gutzuschreiben
oder
den
Kaufgegenstand
zum
Rechnungspreis
unter
Abzug
allfälliger
Wertminderungen
zurückzunehmen
und
dem
Kunden
für
die
Zeit
seines
Besitzes
für
die
angelieferten
Produkte
eine
Miete
zum
üblichen
Mietpreis
zu
berechnen.
Wir
sind
im
Falle
des
Zahlungsverzuges
des
Kunden
berechtigt,
die
Funktionsfähigkeit
des
Liefergegenstandes
außer
Kraft
zu
setzen.
Auch
dies
gilt
nicht
als
Rücktritt
vom
Vertrag
und stellt keine Besitzstörung dar.
Zahlungsbedingungen
Unsere
Rechnung
ist
zahlbar
sofort
nach
Erhalt
netto
ohne
Skonto
oder
sonstige
Abzüge.
Nach
Fälligkeit
ist
der
Kunde
verschuldensunabhängig
verpflichtet,
Verzugszinsen
in
der
Höhe
von
1%
pro
Monat
zu
bezahlen,
wobei
wir
berechtigt
sind,
darüber
hinausgehende
Bankzinsen
im
üblichen
Ausmaß
geltend
zu
machen.
Weiters
ist
der
Kunde
verpflichtet,
sämtliche
Mahn-,
Inkasso-
und
Rechtsanwaltsspesen
zu
bezahlen.
Wechsel
werden
nur
nach
gesonderter
Vereinbarung
unter
Berechnung
der
üblichen
Diskont-
und
Bankspesen
angenommen,
wobei
diese
Kosten
stets
sofort
in
bar
fällig
sind.
Tritt
nach
Abschluss
des
Vertrages
eine
wesentliche
Verschlechterung
in
den
Vermögensverhältnissen
des
Kunden
ein
oder
werden
Umstände
bekannt,
welche
die
Kreditwürdigkeit
des
Kunden
zu
mindern
geeignet
sind,
werden
sämtliche
Forderungen
sofort
zur
Zahlung
fällig.
Weitere
Lieferungen
erfolgen
in
diesem
Fall
nur
gegen
Vorauszahlung.
Mitarbeiter
sind
zur
Entgegennahme
von
Zahlungen
nicht
befugt,
sofern
sie
nicht
über
eine
besondere
Vollmacht
verfügen.
Der
Kunde
ist
nicht
berechtigt,
mit
Forderungen
aufzurechnen,
sofern
dessen
Forderungen
nicht
von
uns
ausdrücklich
schriftlich
anerkannt
oder
rechtskräftig
gerichtlich
festgestellt
sind.
Bei
Exportgeschäften
ist
der
Kunde
verpflichtet,
sämtliche
Export-
und
Zollpapiere
und
dergleichen
im
Original
an
uns
zurückzusenden,
ansonsten
ist
der
Kunde
verpflichtet,
allfällige
Mehrwertsteuer zu bezahlen. Mehrere Kunden haften zur ungeteilten Hand.
Gerichtsstand, anzuwendendes Recht
Für
alle
Streitigkeiten
aus
diesem
Vertrag
gilt
österreichisches
Recht,
wobei
aber
ausdrücklich
die
Anwendbarkeit
der
Wiener
Kaufrechtskonvention
ausgeschlossen
wird.
Bei
Unwirksamkeit
einzelner
Bestimmungen
wird
dadurch
die
Wirksamkeit
der
übrigen
Bestimmungen
dieser
Geschäftsbedingungen
nicht
berührt.
Die
Vertragspartner
sind
verpflichtet,
eine
neue
Bestimmung
zu
vereinbaren,
die
dem
Zweck
der
unwirksamen
Bestimmung
am
nächsten
kommt.
Als
Gerichtsstand
vereinbaren
die
Vertragsteile
die
sachlich
zuständigen
Gerichte
in
St.
Pölten,
Niederösterreich,
wobei
wir
jedoch
berechtigt
sind,
nach
unserer
Wahl
Klagen
auch
bei
anderen Gerichten, sofern ein anderer Gerichtsstand gegeben ist, anhängig zu machen.
Stand: 01.01.2012
Rechtliche Informationen
•
Geschäftsführer:
Gheatau Paul-Adrian
•
Kammer:
Bezirkshauptmannschaft St. Pölten Stadt
•
Register:
Firmenbuch
•
Registerort:
Landesgericht St. Pölten
Sie erreichen uns von Mo - Do 09:00 - 12:00 u. nach Vereinbarung - 0664 22 46 556